Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Anwen­dungs­be­reich

1.1     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden zusammen mit den gegebenenfalls von der NuVasive Germany GmbH, Flughafenallee 11 A, 28199 Bremen, („NuVasive“) und dem Kunden („Kunde“) vereinbarten Bestellungen den rechtlichen Rahmen für den Kauf von Produkten, die entweder als Konsignationsware („Konsignationsware“) beim Kunden in einem Konsignationslager („Konsignationslager“) lagern, oder von sonstigen noch zu liefernden Produkten („Produkt(e)“) von NuVasive. Sie gelten in dieser Hinsicht auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, NuVasive stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Dies gilt selbst dann, wenn NuVasive in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

1.3 Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und der AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

1.4 Kunde im Sinne dieser AGB sind nur Unternehmer i.S.v. § 14 BGB. Soweit der Kunde den Vertrag als Verbraucher i.S.v. § 13 BGB zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, ist er verpflichtet, NuVasive hierauf schriftlich hinzuweisen.

2. Ange­bot, Vertragsschluss

2.1 Soweit der Kunde für NuVasive ein Konsignationslager unterhält, kommt mit der Entnahme der Konsignationsware aus dem Konsignationslager durch den Kunden ein Kaufvertrag („Kaufvertrag“ oder „Vertrag“) zwischen dem Kunden und NuVasive zustande, für den diese AGB gelten, ergänzt durch die Vereinbarung zwischen den Parteien bzgl. des Konsignationslagers.

2.2 Soweit die Produkte keine Konsignationsware sind, stellt die Bestellung des Kunden ein bindendes Angebot dar, das NuVasive innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder auch durch Ausführung der Lieferung annehmen kann (zusammen „Einzelvertrag“ oder „Vertrag“). Vorherige Angebote durch NuVasive sind freibleibend und unverbindlich. Mündlich getroffene Vereinbarungen und getätigte Geschäfte bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung von NuVasive.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1 Vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung und soweit sachlich anwendbar gilt für die nach dem Einzelvertrag zu liefernden Produkte die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbarte gültige Preisliste der NuVasive. Für die Konsignationsware gelten die zwischen den Parteien für bestimmte Zeiträume vereinbarten Preise, d.h. für das einzelne Produkt aus dem Konsignationslager gelten entsprechend die im Zeitpunkt der Entnahme vereinbarten gültigen Preise.

3.2 Die von NuVasive in der Preisliste angegebenen Preise sind freibleibend. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

3.3 Die vertraglich vereinbarten Preise haben nur Gültigkeit für den jeweils abgeschlossenen Vertrag.

3.4 Sofern in diesen AGB oder in dem jeweiligen Vertrag nichts anderes vereinbart ist, sind die von dem Kunden zu entrichtenden Preise mit Rechnungserhalt fällig. Der Kunde kommt 30 Tage nach Erhalt der Rechnung mit der Zahlung in Verzug. NuVasive behält sich vor, Verzugzinsen geltend zu machen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens sowie weiter Rechte bleibt unberührt.

3.5 NuVasive ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist NuVasive berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf den Kaufpreis anzurechnen. NuVasive hat das Recht, die Lieferung bestellter Produkte zurückzuhalten, soweit noch Zahlungen des Kunden an NuVasive offen sind.

3.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede einzelne Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis.

3.7 Wird von den Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen, kann NuVasive jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen.

4. Lie­fe­rung, Verzug

4.1 Handelt es sich nicht um Konsignationsware so richtet sich die von NuVasive geschuldete Lieferung nach den folgenden Regelungen.

4.2 Für die Lieferung gelten die FCA (Incoterms 2000) ab Übergabe an Frachtführer am Übergabeort.

4.3 NuVasive kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von NuVasive verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat.

4.4 Liefertermine verlängern sich für NuVasive angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, und anderer von NuVasive nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen etc. NuVasive behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als 6 Wochen andauert.

5. Eigen­tums­vor­be­halt, sonstige Rechte

5.1 Die gelieferte Ware bzw. Konsignationsware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum von NuVasive. Soweit der Kunde mit Zustimmung von NuVasive zum Weiterverkauf berechtigt ist, tritt er die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte bereits jetzt in voller Höhe zur Sicherung an NuVasive ab. NuVasive wird die Sicherheiten auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Der Kunde darf die Produkte weder verpfänden noch Dritten zur Sicherung übereignen oder anderweitig mit Rechten Dritter belasten. Bei Zugriffen Dritter auf die Produkte hat der Kunde NuVasive unverzüglich zu informieren.

5.2 Der Kunde erwirbt von NuVasive über die ausdrücklich hierin benannten Rechte hinaus keinerlei gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Nutzungsrechte oder sonst irgendwelche Rechte an den Produkten, soweit dies nicht ausdrücklich uns schriftlich zweichen den parteien vereinbart ist. Der Kunde verpflichtet sich, soweit gesetzlich zulässig, die Produkte und dazu gehörige Informationen, Dokumente oder Software nicht zu vervielfältigen, rückzubauen (reverse engineering) oder zu dekompilieren.

6. Gewähr­leis­tung

6.1 Sachmängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn das Produkt durch die Kunden oder Dritte verändert oder unsachgemäß benutzt oder der Kunde die Betriebs- oder Wartungsanweisungen von NuVasive nicht befolgt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.

6.2 Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von NuVasive zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. NuVasive stehen mindestens zwei Nachbesserungs- bzw. Ersatzliferungsversuche zu. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von NuVasive über. Ist NuVasive zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt NuVasive Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte unverzüglich nach Ablieferung bzw. nach Entnahme aus dem Konsignationslager soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, auf etwaige Mängel zu untersuchen. Der Kunde muss NuVasive Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Ablieferung des Produkts bzw. bei Konsignationsware nach dem Zeitpunkt der Entnahme aus dem Konsignationslager schriftlich mitteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich, jedoch spätestens eine Woche nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, oder zeigt er Mängel nicht rechtzeitig an, so gelten die gelieferten bzw. entnommenen Produkte als genehmigt. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei NuVasive. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels bzw. den Zugang der Unterrichtung bei NuVasive trifft den Kunden.

6.4 Gewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Ablieferung des Produkts bzw. bei Konsignationsware ab dem Zeitpunkt der Entnahme aus dem Konsignationslager. Abweichend von Satz 1 dieser Ziffer 6.4 verjähren Gewährleistungsansprüche bzgl. Neuro-Monitoringsystemen nach 24 Monaten ab Ablieferung des Neuro-Monitoringsystems.

6.5 Die Produkte, die nicht Implantate sind, z.B. Neuro-Monitoringsysteme oder Instrumente (z.B. Retraktoren), dürfen nur durch qualifiziertes Personal von NuVasive oder in dessen Auftrag und nach dessen Anweisung installiert, gewartet, repariert oder sonst wie bearbeitet werden. Bei Öffnung oder Manipulation dieser Produkte durch nicht-autorisierte Personen sind sämtliche Ansprüche und -rechte, insbesondere etwaige Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche, gegenüber NuVasive bzw. deren verbundene Unternehmen ausgeschlossen. Implantate dürfen nur durch qualifiziertes Personal des Kunden und nur unter Beachtung der gültigen Betriebs-, Benutzungs- und/oder Wartungsanweisungen verwendet werden. Für sämtliche Produkte sind zudem stets die seitens NuVasive veröffentlichten (derzeit abrufbar unter: WWW.NUVASIVE.COM/RESOURCES/ELECTRONIC-IFU-INFORMATION/) oder anderweitig zur Verfügung stellten Gebrauchsanweisungen (IFU – Instructions for Usage) zwingend vom Kunden zu beachten. Dies gilt auch bei Schulungen. Andernfalls sind auch hier sämtliche Ansprüche und -rechte, insbesondere etwaige Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche, gegenüber NuVasive bzw. deren verbundene Unternehmen ausgeschlossen.

7. Haftungsausschluss/-beschränkung

7.1 NuVasive haftet dem Kunden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d.h. solchenVerpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf  (Kardinalpflicht), bei Arglist und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die NuVasive gegebenenfalls eine Garantie übernommen hat. Vorbehaltlich Ziffer 7.3 ist im Übrigen eine Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

7.2 Sofern NuVasive für die Verletzung von Kardinalpflichten haftet, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind, ist die Haftung von NuVasive auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Eintritt bei Vertragsschluss entsprechend der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände üblicherweise zu rechnen war.

7.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw.- ausschlüsse gelten nicht für eventuelle Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für die Haftung nach Produkthaftungsgesetz.

7.4 Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn ein von NuVasive garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.

7.5 Ist die Haftung von NuVasive ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies entsprechend auch für die persönliche Haftung der angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

8.1 Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag und den AGB gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.

8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bremen.

8.3 Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.

8.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen den Parteien, auf die sich diese AGB beziehen, unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.